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   BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15   

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BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15 (https://dejure.org/2015,20451)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2015 - 1 B 26.15 (https://dejure.org/2015,20451)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 1 B 26.15 (https://dejure.org/2015,20451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 EUGrdRCh, Art 24 EUGrdRCh, Art 4 MRKProt 7
    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen Interessen; Ausweisung eines Ausländers nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 EUGrdRCh, Art 24 EUGrdRCh, Art 4 MRKProt 7
    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen Interessen; Ausweisung eines Ausländers nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Ausweisung eines Ausländers mit der europäischen Grundrechte-Charta; Aufgabe des direkten Kontaktes zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum durch eine Ausweisung

  • rewis.io

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen Interessen; Ausweisung eines Ausländers nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GR-Charta Art. 24; EMRK Art. 8 Abs. 1
    Vereinbarkeit der Ausweisung eines Ausländers mit der europäischen Grundrechte-Charta; Aufgabe des direkten Kontaktes zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum durch eine Ausweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung - und die Berücksichtigung des Kindeswohls

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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Diese Vorschrift ist zudem in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls nach Art. 24 Abs. 2 GR-Charta und unter Beachtung des in deren Art. 24 Abs. 3 niedergelegten Erfordernisses zu lesen, dass das Kind regelmäßig persönliche Beziehungen zu beiden Eltern unterhält (EuGH, Urteile vom 27. Juni 2006 - C-540/03 [ECLI:EU:C:2006:429] - Rn. 58 und vom 6. Dezember 2012 - C-356/11 [ECLI:EU:C:20:12:776] u.a. - Rn. 76).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 27. Juni 2006 - C-540/03 - Rn. 59) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den einander gegenüberstehenden Interessen des Einzelnen und der Gesellschaft herbeizuführen ist (Rn. 54), aber sich hieraus ein das Ermessen auf Null reduzierender, grundsätzlicher Vorrang des Kindeswohls nicht ergibt (Rn. 59).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Die Ausweisung eines Ausländers nach einer strafrechtlichen Verurteilung stellt auch keine Doppelbestrafung dar, weder im Sinne des Art. 4 des Zusatzprotokolls Nr. 7 zur EMRK noch im allgemeineren Sinne (EGMR, Urteile vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 [ECLI:CE:ECHR:2007:0628JUD003175302], Kaya - Rn. 52 und vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 [ECLI:CE:ECHR:2006:1018JUD004641099], Ümer - Rn. 56).

    Solche Verwaltungsmaßnahmen sind präventiver Natur und nicht als Bestrafung zu werten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 - Rn. 56).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Inhaltlich entspricht das Recht nach Art. 7 und 24 GR-Charta den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (EuGH, Urteil vom 15. November 2011 - C-256/11 [ECLI:EU:2011:734], Dereci u.a. - Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 14 Rn. 23).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Es ist indes bereits höchstrichterlich geklärt, dass es bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung des für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien bedarf (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 28 m.w.N.).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Inhaltlich entspricht das Recht nach Art. 7 und 24 GR-Charta den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (EuGH, Urteil vom 15. November 2011 - C-256/11 [ECLI:EU:2011:734], Dereci u.a. - Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 14 Rn. 23).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Diese Vorschrift ist zudem in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls nach Art. 24 Abs. 2 GR-Charta und unter Beachtung des in deren Art. 24 Abs. 3 niedergelegten Erfordernisses zu lesen, dass das Kind regelmäßig persönliche Beziehungen zu beiden Eltern unterhält (EuGH, Urteile vom 27. Juni 2006 - C-540/03 [ECLI:EU:C:2006:429] - Rn. 58 und vom 6. Dezember 2012 - C-356/11 [ECLI:EU:C:20:12:776] u.a. - Rn. 76).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 - Rn. 34).
  • EGMR, 06.02.2001 - 44599/98

    BENSAID c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Die EMRK garantiert einem Ausländer nicht generell das Recht, in einen bestimmten Drittstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten oder - vorbehaltlich des in Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK verbürgten Schutzes vor Kollektivausweisungen - nicht ausgewiesen zu werden, sodass die Vertragsstaaten grundsätzlich das Recht haben, die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern zu regeln (EGMR, Urteil vom 6. Februar 2001 - Nr. 44599/98 [ECLI:CE:ECHR:2001:0206JUD004459998], Bensaid -).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • VG Stuttgart, 16.04.2024 - 11 K 5781/22
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, welches den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48; BVerfG, Beschluss vom 02.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, Rn. 19 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 10).Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben sowie das Kindeswohl haben indes nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Ausweisungsinteresse; entscheidend ist vielmehr auch insoweit eine umfassende Abwägung der widerstreitenden persönlichen und öffentlichen Belange, im Rahmen derer unter Betrachtung der Umstände des Einzelfalls die Interessen des Elternteils und der Kinder umfassend zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45, BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 -, juris Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 21.07.2015 - 1 B 26.15 -, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 22).

    Es handelt sich um eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr (vgl. EGMR , Urt. v. 28.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, juris Rn. 56; BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26.15, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung - wie von dem Kläger behauptet - liegt schon deshalb nicht vor, weil die Ausweisung eine ordnungsrechtliche Maßnahme zur Abwehr künftiger Gefahren und keine strafrechtliche Sanktion begangenen Unrechts darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 7 m.V.a. Rspr. des EGMR; BayVGH, B.v. 14.6.2021 - 10 ZB 21.1522 - juris Rn. 10).
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